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Einlagensicherung


Bis 100.000 € gelten Sparbücher in Österreich als "sicher". Die Details sind jedoch nicht ganz so einfach - jeder der fünf Sektoren (Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Hypobanken und Aktienbanken) seine eigene "Einlagensicherung". Das heißt, sobald eines der fünf Institute in finanzielle Schwierigkeiten kommt, muss die anderen Banken des Sektors zur Kasse gebeten. So sollen Sparbücher bis 50.000 € garantiert werden. Doch alles, was bis darüber bis 100.000 € geht, müsste der Staat abdecken, indem er eine Anleihe mit Garantie begibt und daraus die Ansprüche der Sparer befriedigt.
In der Praxis kommt es natürlich auch darauf an, wie groß die Pleite der betroffenen Bank ist. Bei einem kleineren Institut müssten hier der Staat und andere Banken einspringen. Ein genaues Abkommen, welchen Prozentsatz welcher Sektor abdecken muss, ist nicht geregelt. Aus diesem Grund wird schon seit längerem nach einer Reform der Einlagensicherung verlangt.
In der EU war schon eine einheitliche Einlagensicherung für die Eurozone angedacht, wurde aus politischen Gründen (Griechenland, Spanien) verschoben. In Österreich will man zuerst aber noch auf eine Lösung der EU warten, was noch lange dauern kann...


Debatte über höhere Verkehrsstrafen


Bundeskanzler Werner Faymann plant eine Erhöhung der Organmandaten von derzeit 36 Euro auf 210 Euro. Diese Erhöhung bedeutet nicht eine Anhebung der Strafen selbst, sondern nur eine des Strafrahmens. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand vermindert werden, denn bisher ist es nur erlaubt, 36 Euro ohne Anzeige als Strafe sofort zu kassieren. Durch die Anhebung des Strafrahmens kann mehr ohne Anzeige einbezogen werden. Auch bei den Anonymverfügungen ist eine Erhöhung von 220 Euro auf 500 Euro geplant.

Der ÖAMTC sieht dies nicht im Sinne der Verkehrssicherheit. Auch bei der letzten Verwaltungsvereinfachung war die Konsequenz, dass die Strafen danach erhöht wurden. Dass in Zukunft schwerere Delikte als Anonymstrafverfügung abgehandelt werden können sei nicht im Sinne der Verkehrssicherheit, da die wirklichen Sünder unter Umständen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Im Zuge dessen argumentiert der ARBÖ, dass klar gesagt werden müsse, dass dadurch eventuell die Voraussetzung geschaffen wird, höhere Strafen einzukassieren.

Im Gegenzug muss auch gesagt werden, dass im EU - Vergleich die Verkehrsstrafen in Österreich sehr gering sind. In Italien kostet eine 20 km/h - Tempoüberschreitung das Achtfache wie in Österreich, das "Handy am Steuer" in Frankreich doppelt und in Spanien 4-mal so viel.

 
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